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Antragsverfahren

Mit Veröffentlichung des Updates des Curriculums ab Ende November 2021 werden die Zertifikate über die Zusatzqualifikation Interventionelle Therapie der arteriellen Gefäßerkrankungen auch für Personen der Zusatzqualifikation mit einer Gültigkeit von 7 Jahren ausgestellt.

Mit dieser dann für alle Curricula geltenden befristeten Laufzeit leistet die DGK einen weiteren wichtigen Beitrag zur Optimierung und Vereinheitlichung ihrer Zertifizierungsverfahren und trägt dadurch dem damit verbundenen Qualitätsanspruch Rechnung.

Hinweise:

– Anerkennungsverfahren, die vor der Veröffentlichung des Updates beantragt wurden oder werden, unterliegen der bisher gültigen Regelung und sind von der Befristung ausgenommen.
– Zertifikate, die vor der Veröffentlichung des Updates ohne zeitliche Befristung ausgestellt wurden, behalten ihre unbefristete Gültigkeit.

 

Folgende Qualifikationen können Sie erwerben:

Arzt mit Zusatzqualifikation

Als Arzt haben Sie die Möglichkeit, die Zusatzqualifikation Interventionelle Therapie der arteriellen Gefäßerkrankungen zu erwerben. Hierzu sind folgende Schritte notwendig:

  • Antrag auf Aufnahme in das Programm und Zusage der Stätte
  • Antrag auf Erteilung der Zusatzqualifikation

Stätte der Zusatzqualifikation

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, für Ihren Standort die Zusatzqualifikation Interventionelle Therapie der arteriellen Gefäßerkrankungen zu erwerben. Hierzu sind folgende Voraussetzungen notwendig:

  • Antrag auf Anerkennung als Leiter/stellv. Leiter der Zusatzqualifikation
  • Antrag auf Anerkennung als Stätte der Zusatzqualifikation

 

Weitere Informationen finden Sie hier.