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Antragsverfahren

Ab dem 01.07.2020 werden die Zertifikate über die Zusatzqualifikation Spezielle Rhythmologie sowohl
für Personen als auch für Stätten der Zusatzqualifikation und ihrer (stellv.) Leiter mit einer Gültigkeit von 7 Jahren ausgestellt.

Mit dieser dann für alle Curricula geltenden befristeten Laufzeit leistet die DGK einen weiteren wichtigen Beitrag zur Optimierung und Vereinheitlichung ihrer Zertifizierungsverfahren und trägt dadurch dem damit verbundenen Qualitätsanspruch Rechnung.

Hinweise:

– Anerkennungsverfahren, die vor dem 01.07.2020 beantragt wurden oder werden, unterliegen der bisher gültigen Regelung und sind von der Befristung ausgenommen.
– Zertifikate, die vor dem 01.07.2020 ohne zeitliche Befristung ausgestellt wurden, behalten ihre unbefristete Gültigkeit.

Folgende Qualifikationen können Sie erwerben:

Arzt mit Zusatzqualifikation

Als Arzt haben Sie die Möglichkeit, die Zusatzqualifikation Spezielle Rhythmologie an einer DGK zertifizierten Qualifizierungsstätte zu erwerben. Hierzu sind folgende Schritte notwendig:

  • Antrag auf Aufnahme in das Programm und Zusage der Stätte
  • Antrag auf Erteilung der Zusatzqualifikation (nach erfolgreich absolviertem Programm)

Qualifizierungsstätten mit Zusatzqualifikation

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, für Ihren Standort die Zusatzqualifikation Spezielle Rhythmologie zu erwerben. Hierfür sind folgende Formulare erforderlich:

  • Antrag auf Anerkennung als Leiter/stellv. Leiter der Zusatzqualifikation
  • Antrag auf Anerkennung als Stätte der Zusatzqualifikation

 

Bitte beachten Sie ebenfalls das Informationsblatt.