Zur Erlangung der Zusatzqualifikation Interventionelle Kardiologie wurde erfahrenen Kardiologen eine Übergangsregelung (Fristende: 31.08.2014) eingeräumt. Da diese Frist verstrichen ist, kann eine Beantragung im Rahmen der Übergangsregelung nicht mehr erfolgen.
Zertifizierte Stätten
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