Zur Erlangung der Zusatzqualifikation Interventionelle Kardiologie wurde erfahrenen Kardiologen eine Übergangsregelung (Fristende: 31.08.2014) eingeräumt. Da diese Frist verstrichen ist, kann eine Beantragung im Rahmen der Übergangsregelung nicht mehr erfolgen.
Gültigkeit der Zertifikate
Bitte beachten Sie, dass alle befristeten curricularen Anerkennungen der DGK eine Gültigkeit von sieben Jahren haben. Dies betrifft sowohl alle persönlichen Anerkennungen von Zusatzqualifikationen als auch Anerkennungen von Stätten und deren Leitern/stellvertretenden Leitern.
Zertifizierte Stätten
Hier finden Sie eine Karte der Zertifizierten IK Stätten