Erfahrene Kardiologen konnten die Zusatzqualifikation Kardiale Computertomographie im Rahmen einer Übergangsregelung (Fristende: 30.09.2017) beantragen.
Hierzu musste der Antrag auf Anerkennung der Zusatzqualifikation im Rahmen der Übergangsregelung mit den entsprechenden Belegen bis spätestens zum 30.09.2017 online eingereicht werden.