Die Antragstellung der Zusatzqualifikation Onkologische Kardiologie im Rahmen der Übergangsregelung ist ab dem 1.9.2025 möglich.
Die Frist zur Beantragung der Zusatzqualifikation im Rahmen der Übergangsregelung läuft zum 31.8.2027 ab.
Nach Ablauf der Übergangsregelung kann diese Zusatzqualifikation nur noch durch Teilnahme an dem entsprechenden Qualifizierungsprogramm erworben werden.