Erfahrene Kardiologen haben die Möglichkeit, die Zusatzqualifikation Kardiovaskuläre Intensiv- und Notfallmedizin und Schlafmedizin im Rahmen einer Übergangsregelung zu beantragen. Sie vereinfacht und verkürzt den Prozess zur Erlangung der Zusatzqualifikation. Diese Übergangsregelung endet am 31. Oktober 2023. Nach Beendigung der Übergangsregelung kann die Zusatzqualifikation nur noch über die Teilnahme an dem entsprechenden Qualifizierungsprogramm erworben werden.
Herzinsuffizienz und Heart Failure Unit
Interventionelle Therapie der arteriellen Gefäßerkrankungen
Kardiale Magnetresonanztomographie
Kardiovaskuläre Intensiv- und Notfallmedizin