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Übergangsregelung

Antrag auf Anerkennung der Zusatzqualifikation Onkologische Kardiologie  im Rahmen der Übergangsregelung

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Im Musterantrag sind alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anerkennung einzusehen, bitte klicken Sie hierfür auf folgenden Link:

Nach Antragseingang erfolgt die Rechnungsstellung über die mit dem Antrag verbundene Bearbeitungsgebühr. Sobald der Zahlungseingang verzeichnet wurde und alle geforderten Dokumente vorliegen, erhält der Antragsteller eine schriftliche Bestätigung.

Nach Antragseingang erfolgt die Rechnungsstellung über die mit dem Antrag verbundene Bearbeitungsgebühr. Sobald der Zahlungseingang verzeichnet wurde und alle geforderten Dokumente vorliegen wird der Antrag zur Prüfung an die Gutachter der Zusatzqualifikation Onkologische Kardiologie weitergeleitet. Über das Ergebnis der Begutachtung wird der Kandidat schriftlich informiert und erhält bei positiver Stellungnahme ein Zertifikat über die persönliche Anerkennung.

Bitte beachten Sie, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, eine etwaige Rezertifizierung fristgerecht in die Wege zu leiten.