Die Übergangsregelung für die Zusatzqualifikation Kardiovaskuläre Intensiv- und Notfallmedizin, sowie Kardiovaskuläre Schlafmedizin endete am 31. Oktober 2023. Nach Beendigung der Übergangsregelung können diese Zusatzqualifikationen nur noch über die Teilnahme an dem entsprechenden Qualifizierungsprogramm erworben werden. Dies ist demnächst möglich. Die Anerkennung als Stätte und (stellv.) Leiter kann bereits jetzt beantragt werden.
Herzinsuffizienz und Heart Failure Unit
Interventionelle Therapie der arteriellen Gefäßerkrankungen
Kardiale Magnetresonanztomographie
Kardiovaskuläre Intensiv- und Notfallmedizin