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Rezertifizierung Personen

Um die Zertifizierung aufrecht zu erhalten, ist rechtzeitig vor Ablauf der Frist ein Rezertifizierungsantrag zu stellen.

Bitte senden Sie eine E-Mail an curriculum-kmrt@dgk.org und teilen Sie uns darin mit, dass Sie sich rezertifizieren lassen möchten. Nach Erhalt der Nachricht wird Ihr Rezertifizierungsantrag zur online Datenerfassung freigeschaltet. Sie können die Datenerfassung jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortfahren. Nach Abschluss der Datenerfassung wird eine Rechnung über die Bearbeitungsgebühr an Sie versandt. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und ist Voraussetzung für die weitere Bearbeitung durch die DGK. Mit Zusendung der Rechnung über die Bearbeitungsgebühr gilt der Antrag als angenommen.

Die konkreten Voraussetzungen für eine Rezertifizierung entnehmen Sie bitte dem Musterantrag.

Nach Abschluss der Datenerfassung werden die Angaben durch Ihre Freigabe an uns übermittelt. Ihre Daten werden nach Zahlungseingang von uns gesichtet und bei Vollständigkeit zur Prüfung und Entscheidung an die kardiologischen Gutachter der Zusatzqualifikation zur Begutachtung vorgelegt. Über das Ergebnis der Begutachtung werden Sie schriftlich informiert und erhalten bei positiver Stellungnahme ein Zertifikat über die Rezertifizierung.

 

Rezertifizierung nach EACVI oder SCMR

Auch eine Rezertifizierung nach EACVI oder SCMR ist möglich. Nutzen Sie bitte diesen Antrag. Vorab können Sie sich mit dem entsprechenden Musterantrag informieren, welche Dokumente Sie einreichen müssen.