Antrag auf Aufnahme
in das Programm der Zusatzqualifikation Kardiale Magnetresonanztomographie
Die Aufnahme in das Programm der Zusatzqualifikation erfolgt ab sofort ausschließlich online. Dem Antrag sind die nachfolgenden Dokumente beizufügen:
- aktueller Lebenslauf
- Approbationsurkunde
- Facharzturkunde Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie oder Facharzt Innere Medizin und Kardiologie, sofern vorliegend
- Nachweis über Kenntnisse in Innerer Medizin und Kardiologie, falls Facharzturkunde noch nicht vorhanden
- Zusage der Stätte
Nach Antragseingang erfolgt die Rechnungsstellung über die mit dem Antrag verbundene Bearbeitungsgebühr an den Kandidaten*. Sobald der Zahlungseingang verzeichnet wurde und alle geforderten Dokumente vorliegen, erhält der Antragsteller eine schriftliche Bestätigung über die Programmaufnahme. Programmbeginn ist das Datum der Antragstellung.
Der Kandidat hat während der Qualifizierungsdauer chronologisch ein Logbuch über die im Curriculum geforderten Untersuchungszahlen zu führen.
Wichtiger Hinweis:
Sollte der Kandidat während seiner Qualifizierung die Stätte wechseln, muss er die Geschäftsstelle der DGK darüber informieren und ein aktualisiertes Formblatt Zusage der Stätte einreichen.
Der Kandidat hat nach der Aufnahme in das Programm Zeit, alle erforderlichen Nachweise zu erarbeiten sowie das Logbuch lt. Curriculum Kardiale Magnetresonanztomographie zu führen. Eine weitere Voraussetzung für die Erlangung der Zusatzqualifikation K-MRT, Level II und Level III, ist die erfolgreiche Teilnahme an der K-MRT-Prüfung.
Nach bestandener Prüfung ist der Antrag auf Erteilung der Zusatzqualifikation inklusive aller erforderlichen Unterlagen online einzureichen.
Prüfungstermin 2023/2024
Die diesjährige K-MRT-Prüfung hat am 25. April 2023 stattgefunden. Die nächste Prüfung wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 durchgeführt.
Für die Prüfungsteilnahme wird eine Gebühr in Höhe von 50 € zzgl. MwSt. erhoben. Diese ist vor Prüfungsteilnahme zu entrichten.
Detaillierte Informationen über die technischen Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Ablauf der Prüfung können dem Informationsblatt zur K-MRT-Onlineprüfung entnommen werden.
Rückwirkende Anerkennung von Zeiten und Leistungen
Eine rückwirkende Anerkennung von Zeiten und Leistungen ist möglich, sofern diese bei Beantragung der Erteilung der Zusatzqualifikation nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die jeweilige Stätte als Stätte der Zusatzqualifikation anerkannt gewesen sein muss. Rückwirkend geltend gemachte Prozeduren müssen im Logbuch erfasst werden. Die Gesamtdauer der Programmteilnahme und die vermittelten Inhalte gemäß Curriculum müssen aus dem detaillierten Abschlussbericht des Leiters der Zusatzqualifikation hervorgehen.
Anzahl der Programmkandidaten je Stätte
Die Anzahl der Programmkandidaten, welche die Qualifizierung simultan an derselben Stätte absolvieren können, wird von der DGK nicht limitiert. Es obliegt der individuellen Einschätzung und Verantwortung des Leiters der jeweiligen Zusatzqualifikation, wie viele Programmkandidaten zeitgleich eine adäquate Qualifizierung im Sinne des Curriculums an der jeweiligen Stätte erhalten können.
Die Tätigkeit auf dem Gebiet der jeweilig beantragten Zusatzqualifikation muss den zeitlichen Schwerpunkt des medizinischen Schaffens bilden. Diese Bedingung ist auch im Fall einer rückwirkenden Anerkennung von Zeiten und Leistungen zu berücksichtigen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Antrag auf Erteilung
der Zusatzqualifikation Kardiale Magnetresonanztomographie
Nach Absolvieren der Mindestqualifizierungsdauer sowie Erbringung aller im Curriculum geforderten Untersuchungen erfolgt die Beantragung auf Erteilung der Zusatzqualifikation ausschließlich online. Dem Antrag sind die nachfolgenden Dokumente beizufügen:
- aktueller Lebenslauf
- Facharzturkunde Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie oder Facharzt Innere Medizin und Kardiologie
- Detaillierter Abschlussbericht des Leiters der Zusatzqualifikation
- Logbuch
- nur für Level II und III: Klausur Zusatzqualifikation Kardiale Magnetresonanztomographie
- nur für Level III: Fortbildungsnachweis von mindestens 50 CME-Punkte in K-MRT über nicht mehr als zwei Jahre, inklusive eines organisierten Weiterbildungskurses der DGK in K-MRT
- nur für Level III: Weiterbildungskurs der DGK in K-MRT
Nach Antragseingang erfolgt die Rechnungsstellung über die mit dem Antrag verbundene Bearbeitungsgebühr an den Kandidaten. Nach Zahlungseingang und bei Vorliegen aller Unterlagen wird der Antrag zur Prüfung und Entscheidung an die Gutachter der Zusatzqualifikation Kardiale Magnetresonanztomographie weitergeleitet. Über das Ergebnis der Begutachtung wird der Kandidat schriftlich informiert und erhält bei positiver Stellungnahme ein Zertifikat über die persönliche Anerkennung.
Antrag auf Erteilung nach EACVI oder SCMR
Nach zuvor erfolgter Zertifizierung durch die EACVI oder SCMR, kann die Erteilung der Zusatzqualifikation Kardiale Magnetresonanztomographie beantragt werden.
Nutzen Sie dazu bitte den folgenden Antrag. Vorab können Sie sich mit dem entsprechenden Musterantrag informieren, welche Dokumente Sie einreichen müssen.