Die Frist zur Beantragung der Zusatzqualifikation Sportkardiologie im Rahmen der Übergangsregelung ist zum 28.02.2021 abgelaufen.
Ab sofort kann diese Zusatzqualifikation nur noch durch Teilnahme an dem entsprechenden Qualifizierungsprogramm erworben werden.
*Auf den nachstehenden Seiten werden Personenbezeichnungen einheitlich und neutral für alle Geschlechter verwendet.