Entsprechende medizinische Einrichtungen können einen Antrag auf Anerkennung als Stätte Level 1-3 der Zusatzqualifikation Sportkardiologie stellen. Darin inbegriffen ist der Antrag auf Leiter und ggf. stellv. Leiter, den Kardiologen nach erfolgreicher Zusatzqualifikation Sportkardiologie stellen können. Einzelne Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Orientierungstext und dem Antrag auf Anerkennung als Stätte der Zusatzqualifikation.
Stätte und Leiter Stufe 1
Dafür bewerben können sich alle kardiologischen Einrichtungen, die nachweislich in der Beratung von kardialen Patienten im Hinblick auf die Prävention und Rehabilitation tätig sind. Weiterführend bedarf es der Erfüllung apparativer Anforderungen an die Ausstattung und der Erfüllung von Mindestzahlen. Diese können Sie unserem Antrag entnehmen. Innerhalb einer Stätte Stufe 1, kann nun Personal Level 1 ausgebildet werden.
Der Leiter der Stätte muss die Facharztanerkennung Kardiologie, die Zusatzbezeichnung Sportmedizin sowie die Zusatzqualifikation Sportkardiologie (mind. Level 1) erworben haben und an der Stätte tätig sein. Ein stellvertretender Leiter ist nicht erforderlich.
Stätte und Leiter Stufe 2
Einrichtungen mit sportkardiologischem Schwerpunkt, der sich auch aus den weiteren Anforderungen an apparative Ausstattung und Mindestzahlen ergibt, können diese Stufe beantragen. Bitte entnehmen Sie die genauen Anforderungen unserem Antrag. Innerhalb der Stätte Stufe 2 kann Personal nach Level 1 und 2 ausgebildet werden.
Der Leiter der Stätte muss die Facharztanerkennung Kardiologie, die Zusatzbezeichnung Sportmedizin sowie die Zusatzqualifikation Sportkardiologie (mind. Level 2) erworben haben und an der Stätte tätig sein. Ein stellvertretender Leiter ist nicht erforderlich.
Stätte und Leiter Stufe 3
Die Stätte der Zusatzqualifikation sollte ein lizensiertes Zentrum eines Landessportbundes, des DOSB, des österreichischen olympisches Komitees oder von swiss Olympic oder ein sportkardiologisches Zentrum mit ausgewiesener Expertise in der Betreuung von Leistungssporttreibenden sein. Es muss ein Nachweis über die Betreuung von Leistungssporttreibenden erbracht werden.
- Mind. 250 Untersuchungen von Leistungssportlern pro Jahr in den letzten 3 Jahren
- Mind. 10% der Untersuchungen müssen bei Minderjährigen erfolgen
- Die betreuten Sportler müssen aus mind. 5 unterschiedlichen Sportarten stammen
- Eine anonymisierte Aufstellung der im Jahr vor Antragsstellung betreuten Sportler aus der Alter, Geschlecht, Fragestellung, Sportart, Sportniveau und Belastungsform hervorgehen, ist einzureichen
Innerhalb der Stätte Stufe 3 können alle Level 1-3 ausgebildet werden. Weitere Anforderungen entnehmen Sie bitte unserem Antrag.
Ein Leiter und ein stellv. Leiter müssen vorgehalten werden. Der Leiter der Stätte muss die Facharztanerkennung Kardiologie, die Zusatzbezeichnung Sportmedizin sowie die Zusatzqualifikation Sportkardiologie Stufe 3 erworben haben und an der Stätte tätig sein. Der stellv. Leiter der Stätte muss nicht zwingend die Facharztanerkennung Kardiologie, die Zusatzbezeichnung Sportmedizin sowie die Zusatzqualifikation erworben haben. Eine stellv. Leitung durch einen Internisten ist ebenfalls möglich.
An der Stätte 1 und 2 muss mind. ein Leiter, an der Stätte 3 muss mind. ein Leiter und ein stellv. Leiter der Zusatzqualifikation vollzeitig im thematischen Schwerpunkt des Curriculums tätig sein. Alternativ kann sowohl die Leitung als auch die stellv. Leitung der Zusatzqualifikation von mehreren Personen übernommen werden, die jeweils mind. 20 Stunden/ Woche an der Stätte beschäftigt sein müssen (Stufe 1 und 2 = max. 2 Personen) (Stufe 3 = max. 4 Personen).