Die Frist zur Beantragung der Zusatzqualifikation Kardiovaskuläre Schlafmedizin im Rahmen der Übergangsregelung ist zum 31.10.2023 abgelaufen.
Ab sofort kann diese Zusatzqualifikation nur noch durch Teilnahme an dem entsprechenden Qualifizierungsprogramm erworben werden.
*Auf den nachstehenden Seiten werden Personenbezeichnungen einheitlich und neutral für alle Geschlechter verwendet.