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Zusatzqualifikation

Antrag auf Anerkennung der Zusatzqualifikation Kardiovaskuläre Schlafmedizin im Rahmen der Übergangsregelung

Erfahrene Kardiologen haben die Möglichkeit, die Zusatzqualifikation im Rahmen der Übergangsregelung zu beantragen. Sie vereinfacht und verkürzt den Prozess zur Erlangung der Zusatzqualifikationen. Diese Übergangsregelung endet am 31. Oktober 2023 und sollte bis dahin noch rege genutzt werden. Bitte stellen Sie den Antrag frühzeitig vor Ablauf der Übergangsregelung, um Verzögerungen in der Antragsbearbeitung zu vermeiden. Nach Beendigung der Übergangsregelung kann die Zusatzqualifikation nur noch über die Teilnahme am entsprechenden Qualifizierungsprogramm an einer zuvor zertifizierten Stätte erworben werden.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online.

Dem Antrag sind die nachfolgenden Dokumente beizufügen:

  • Lebenslauf (nicht älter als 12 Monate)
  • Facharztnachweis Innere Medizin und Kardiologie oder Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie
  • detaillierter Tätigkeitsnachweis inkl. Bestätigung der geforderten Mindestzahlen und -zeiten durch den Leiter der Zusatzqualifikation
  • Teilnahmebescheinigung BUB-Kurs oder gültige KV-Anerkennung zur Abrechnung schlafmedizinischer Leistungen

Nach Antragseingang erfolgt die Rechnungsstellung über die mit dem Antrag verbundene Bearbeitungs-
gebühr. Nach Zahlungseingang und bei Vorliegen aller geforderten Unterlagen wird der Antrag zur Prüfung an die kardiologischen Gutachter weitergeleitet. Über das Ergebnis der Begutachtung wird der Antragsteller schriftlich informiert und erhält bei positiver Stellungnahme ein Zertifikat über die persön-
liche Anerkennung.

Interessierte Kardiologen, die Fragen zum Curriculum oder zur Antragstellung haben, werden gebeten, diese schriftlich an curriculum-sm@dgk.org zu richten.