Antrag auf Anerkennung der Zusatzqualifikation Kardiovaskuläre Schlafmedizin
Die Übergangsregelung endete am 31.10.23.
Ab jetzt kann die Zusatzqualifikation nur noch über die Teilnahme am entsprechenden Qualifizierungsprogramm an einer zuvor zertifizierten Stätte erworben werden.
Das Qualifizierungsprogramm wird demnächst verfügbar sein.
Ein Antrag auf Stätte und (stellv.) Leiter ist bereits möglich.