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Stätte der Zusatzqualifikation

Nach erfolgreicher persönlicher Zertifizierung kann, in Verbindung mit der Antragstellung der Stätte, ein Antrag auf Zertifizierung als (stellv.) Leiter der Zusatzqualifikation gestellt werden.

  1. Der angehende Leiter übersendet den Antrag auf Anerkennung als Stätte der Zusatzqualifikation ausgefüllt und unterzeichnet an die DGK. Der Antrag ist ausschließlich als PDF-Datei an folgende E-Mail-Adresse zu senden: curriculum-sm@dgk.org.
  2. Nachdem Ihr Antrag eingegangen ist, wird eine Rechnung über die Bearbeitungsgebühr versandt. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und ist Voraussetzung für die weitere Bearbeitung durch die DGK. Mit Zusendung der Rechnung über die Bearbeitungsgebühr gilt der Antrag als angenommen.
  3. Parallel dazu kann der (stellv.) Leiterantrag unter folgendem Link gestellt werden: https://zertifizierung.dgk.org/Home/Certification/sm/leiter
  4. Nach Zahlungseingang erhalten Sie die Zugangsdaten zur online Datenerfassung Ihrer Institution. Sie können die Datenerfassung jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortfahren. Nach Abschluss der Datenerfassung werden die Angaben durch Ihre Freigabe an uns übermittelt.
  5. Ihre Daten werden anschließend von uns gesichtet und bei Vollständigkeit zur Prüfung und Entscheidung an die kardiologischen Gutachter der Zusatzqualifikation zur Begutachtung vorgelegt. Anhand der Unterlagen beschließen die Gutachter über die Erteilung oder Nichterteilung der Zusatzqualifikation und informieren die DGK über den Inhalt des Beschlusses. Nach positivem Entscheid der Gutachter wird seitens der DGK das Zertifikat übersandt.

Zertifizierte Stätten, Leiter und stellvertretende Leiter sind mit der Veröffentlichung ihrer Namen und der Standorte der Klinken zu Informationszwecken einverstanden.