Erwerb der Zusatzqualifikation für Programmkandidaten
Antrag auf Aufnahme
der Zusatzqualifikation Kardiovaskuläre Intensiv- und Notfallmedizin
Die Aufnahme in das Programm der Zusatzqualifikation erfolgt ausschließlich online. Im Musterantrag sind alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anerkennung einzusehen, bitte klicken Sie hierfür auf folgenden Link:
Nach Antragseingang erfolgt die Rechnungsstellung über die mit dem Antrag verbundene Bearbeitungsgebühr. Sobald der Zahlungseingang verzeichnet wurde und alle geforderten Dokumente vorliegen, erhält der Antragsteller eine schriftliche Bestätigung über die Programmaufnahme. Programmbeginn ist das Datum der Antragstellung.
Während der Qualifizierung ist ein chronologisches Logbuch über die im Curriculum geforderten Untersuchungszahlen zu führen.
Hinweise:
– Sollte der Kandidat während seiner Qualifizierung die Stätte wechseln, so muss er die Geschäftsstelle der DGK darüber informieren und ein aktualisiertes Formblatt Zusage der Stätte einreichen.
– Die Tätigkeit auf dem Gebiet der beantragten Zusatzqualifikation muss den zeitlichen Schwerpunkt des medizinischen Schaffens bilden. Eine zeitgleiche Programmteilnahme an mehreren Zusatzqualifikationen der DGK ist daher ausgeschlossen. Diese Bedingungen sind auch im Fall einer rückwirkenden Anerkennung von Zeiten und Leistungen zu berücksichtigen.
Rückwirkende Anerkennung von Zeiten und Leistungen
– Eine rückwirkende Anerkennung von Zeiten und Leistungen ist möglich, sofern diese bei Beantragung der Erteilung der Zusatzqualifikation nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die jeweilige Stätte als Stätte der Zusatzqualifikation anerkannt gewesen sein muss.
– Rückwirkend geltend gemachte Prozeduren sind ebenfalls in dem von der DGK zur Verfügung gestellten Logbuch zu erfassen. Die Gesamtdauer der Programmteilnahme und die vermittelten Inhalte gemäß Curriculum müssen aus dem abschließenden Bericht des Leiters der Zusatzqualifikation hervorgehen.
Anzahl der Programmkandidaten je Stätte
Die Anzahl der Programmkandidaten, welche die Qualifizierung simultan an derselben Stätte absolvieren können, wird von der DGK nicht limitiert. Es obliegt der individuellen Einschätzung und Verantwortung des Leiters der jeweiligen Zusatzqualifikation, wie viele Programmkandidaten zeitgleich eine adäquate Qualifizierung im Sinne des Curriculums an der jeweiligen Stätte erhalten können.
Antrag auf Erteilung
der Zusatzqualifikation Kardiovaskuläre Schlafmedizin
Nach Absolvieren der Mindestqualifizierungsdauer sowie Erbringung aller im Curriculum geforderten Untersuchungen erfolgt die Beantragung auf Erteilung der Zusatzqualifikation ausschließlich online.
Im Musterantrag sind alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anerkennung einzusehen, bitte klicken Sie hierfür auf folgenden Link:
Bei Vorliegen aller Unterlagen wird der Antrag zur Prüfung an die Gutachter der Zusatzqualifikation Kardiovaskuläre Schlafmedizin weitergeleitet. Über das Ergebnis der Begutachtung wird der Kandidat schriftlich informiert und erhält bei positiver Stellungnahme ein Zertifikat über die persönliche Anerkennung.
*Personenbezeichnungen werden einheitlich und neutral für alle Geschlechter verwendet.