Antrag auf Anerkennung der Zusatzqualifikation Kardiovaskuläre Intensiv- und Notfallmedizin im Rahmen der Übergangsregelung
Erfahrene Kardiologen, die in mindestens zwei der letzten fünf Jahre vor Antragstellung überwiegend auf dem Gebiet der kardiovaskulären Intensiv- und Notfallmedizin tätig waren, können ab sofort die Zusatzqualifikation Kardiovaskuläre Intensiv- und Notfallmedizin im Rahmen einer Übergangsregelung beantragen.
Diese ist mit Veröffentlichung des Curriculums in Kraft getreten und endet am 31. Oktober 2023.
Die Übergangsregelung vereinfacht und verkürzt den Prozess zur Erlangung der Zusatzqualifikation. Nach Beendigung der Übergangsregelung kann die Zusatzqualifikation nur noch über die Teilnahme an dem entsprechenden Qualifizierungsprogramm erworben werden.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online.
Dem Antrag sind die nachfolgenden Dokumente beizufügen:
- Lebenslauf (nicht älter als 12 Monate)
- Facharztnachweis Innere Medizin und Kardiologie oder Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie
- Nachweis über die Zusatzweiterbildung (Internistische) Intensivmedizin
- gültige Strahlenschutzurkunde und Aktualisierungskurs, falls Fachkunde älter als 5 Jahre
- detaillierter Tätigkeitsnachweis inkl. Bestätigung der geforderten Mindestzahlen und -zeiten durch den Leiter der Zusatzqualifikation
Nach Antragseingang erfolgt die Rechnungsstellung über die mit dem Antrag verbundene Bearbeitungs-
gebühr. Nach Zahlungseingang und bei Vorliegen aller geforderten Unterlagen wird der Antrag zur Prüfung an die kardiologischen Gutachter weitergeleitet. Über das Ergebnis der Begutachtung wird der Antragsteller schriftlich informiert und erhält bei positiver Stellungnahme ein Zertifikat über die persön-
liche Anerkennung.
Interessierte Kardiologen, die Fragen zum Curriculum oder zur Antragstellung haben, werden gebeten, diese schriftlich an curriculum-kin@dgk.org zu richten.