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Erwerb der Zusatzqualifikation

Antrag auf Aufnahme

in das Programm der Zusatzqualifikation Spezielle Rhythmologie

Die Aufnahme in das Programm der Zusatzqualifikation erfolgt ausschließlich online. Im Musterantrag sind alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anerkennung einzusehen, bitte klicken Sie hierfür auf folgenden Link:

Nach Antragseingang erfolgt die Rechnungsstellung über die mit dem Antrag verbundene Bearbeitungsgebühr. Sobald der Zahlungseingang verzeichnet wurde und alle geforderten Dokumente vorliegen, erhält der Antragsteller eine schriftliche Bestätigung über die Programmaufnahme. Programmbeginn ist das Datum der Antragstellung.

Während der Qualifizierung ist ein chronologisches Logbuch über die im Curriculum geforderten Untersuchungszahlen zu führen. Das Logbuch muss in Abhängigkeit vom beantragten Teilbereich geführt werden: Logbuch Invasive Elektrophysiologie oder Logbuch Aktive Herzrhythmusimplantate . Wenn Sie beide Teilbereiche beantragt haben, füllen Sie bitte beide Logbücher aus. Der Nachweis von Mindestzeiten und Qualifizierungsinhalten ist mittels Bericht des Leiters nachzuweisen.

Hinweise:

  • Sollte der Kandidat während seiner Qualifizierung die Stätte wechseln, so muss er die Geschäftsstelle der DGK darüber informieren und ein aktualisiertes Formblatt Zusage der Stätte einreichen.
  • Die Tätigkeit auf dem Gebiet der beantragten Zusatzqualifikation muss den zeitlichen Schwerpunkt des medizinischen Schaffens bilden. Eine zeitgleiche Programmteilnahme an mehreren Zusatzqualifikationen der DGK ist daher ausgeschlossen. Diese Bedingungen sind auch im Fall einer rückwirkenden Anerkennung von Zeiten und Leistungen zu berücksichtigen. Ausgenommen davon ist, für den Teilbereich B Aktive Herzrhythmusimplantate, die zeitgleiche Programmteilnahme zum Erwerb der Zusatzqualifikation Herzinsuffizienz Modul 2 (Device-Therapie).

Rückwirkende Anerkennung von Zeiten und Leistungen

  • Eine rückwirkende Anerkennung von Zeiten und Leistungen ist möglich, sofern diese bei Beantragung der Erteilung der Zusatzqualifikation nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die jeweilige Stätte als Stätte der Zusatzqualifikation anerkannt gewesen sein muss.
  • Rückwirkend geltend gemachte Prozeduren sind ebenfalls in dem von der DGK zur Verfügung gestellten Logbuch zu erfassen. Die Gesamtdauer der Programmteilnahme und die vermittelten Inhalte gemäß Curriculum müssen aus dem detaillierten Abschlussbericht des Leiters der Zusatzqualifikation hervorgehen.

Anzahl der Programmkandidaten je Stätte

Die Anzahl der Programmkandidaten, welche die Qualifizierung simultan an derselben Stätte absolvieren können, wird von der DGK nicht limitiert. Es obliegt der individuellen Einschätzung und Verantwortung des Leiters der jeweiligen Zusatzqualifikation, wie viele Programmkandidaten zeitgleich eine adäquate Qualifizierung im Sinne des Curriculums an der jeweiligen Stätte erhalten können.

Antrag auf Erteilung

der Zusatzqualifikation Spezielle Rhythmologie

Nach Absolvieren der Mindestqualifizierungsdauer sowie Erbringung aller im Curriculum geforderten Untersuchungen erfolgt die Beantragung auf Erteilung der Zusatzqualifikation ausschließlich online.

Im Musterantrag sind alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anerkennung einzusehen, bitte klicken Sie hierfür auf folgenden Link:

Nach Antragseingang erfolgt die Rechnungsstellung über die mit dem Antrag verbundene Bearbeitungsgebühr, sofern kein Aufnahmeantrag gestellt und die Gebühr noch nicht entrichtet wurde. Nach Zahlungseingang und bei Vorliegen aller Unterlagen wird der Antrag zur Prüfung an die Gutachter der Zusatzqualifikation Spezielle Rhythmologie weitergeleitet. Über das Ergebnis der Begutachtung wird der Kandidat schriftlich informiert und erhält bei positiver Stellungnahme ein Zertifikat über die persönliche Anerkennung.

Antrag auf Erteilung nach EHRA

Nach zuvor erfolgter Zertifizierung durch die EHRA, kann die Erteilung der Zusatzqualifikation Spezielle Rhythmologie beantragt werden.

Nutzen Sie dazu bitte die folgenden Anträge

Antragstellung Teilbereich A: Invasive Elektrophysiologie

Antragstellung Teilbereich B: Aktive Herzrhythmusimplantate

Vorab können Sie sich mit den entsprechenden Musteranträgen informieren, welche Dokumente Sie einreichen müssen:

Musterantrag Teilbereich A: Invasive Elektrophysiologie

Musterantrag Teilbereich B: Aktive Herzrhytmusimplantate

Addendum zum Curriculum Spezielle Rhythmologie
(Literaturnachweis: Kardiologe 2012 · 6:219–225, DOI 10.1007/s12181-012-0424-9)

Zur Erlangung der Zusatzqualifikation hat der Kandidat die Sachkunde Kardiale Resynchronisationstherapie nur dann nachzuweisen, wenn die Anerkennung der Zusatzqualifikation für den Bereich Aktive Herzrhythmusimplantate oder aber für beide Teilbereiche der Zusatzqualifikation beantragt wird.

Für die Beantragung der Zusatzqualifikation für den Bereich Invasive Elektrophysiologie ist der Nachweis der Sachkunden Herzschrittmachertherapie und ICD-Therapie ausreichend.

* Personenbezeichnungen werden einheitlich und neutral für alle Geschlechter verwendet.