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Fortbildungsstätten

Antrag auf Anerkennung als Leiter

der Zusatzqualifikation Spezielle Rhythmologie

Die Anerkennung als Leiter bzw. als stellvertretender Leiter einer Stätte setzt die Erlangung der Zusatzqualifikation Spezielle Rhythmologie voraus. Der Antragsteller muss Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie mit mindestens 5-jähriger überwiegender Tätigkeit auf dem Gebiet der speziellen Rhythmologie (oder jeweils nur der invasiven Elektrophysiologie bzw. der Implantation aktiver Herzrhythmusimplantate – bei letzterem alternativ auch Facharzt für Herzchirurgie) sein. Außerdem muss er die entsprechende Zusatzqualifikation erworben haben.

Antrag auf Anerkennung als Stätte

der Zusatzqualifikation Spezielle Rhythmologie

An der Stätte zur Erlangung der Zusatzqualifikation müssen zwei Fachärzte für Innere Medizin und Kardiologie tätig sein. Bei der Zusatzqualifikation Aktive Herzrhythmusimplantate können dies auch Fachärzte für Herzchirurgie sein. Von diesen beiden Fachärzten sollte mindestens einer eine 5-jährige Erfahrung auf dem Gebiet der klinischen Elektrophysiologie und/oder der Implantation und Nachsorge aktiver Herzrhythmusimplantate besitzen. Eine Stätte, die von der DGK zertifiziert werden soll, muss sämtliche Implantationen aktiver Herzrhythmusimplantate und/oder sämtliche Katheterablationen durchführen. Außerdem werden mindestens 250 elektrophysiologische Prozeduren pro Jahr (davon mindestens 200 Katheterablationen einschließlich 50 Vorhofflimmerablationen) und/oder mindestens 100 Herzschrittmacher- sowie mindestens 40 ICD- und 15 CRT-Implantationen gefordert. Zusätzlich werden an den Zentren jährlich mindestens 350 Kontrollen bei Patienten mit aktiven Herzrhythmusimplantaten vorgenommen. Regelmäßige wöchentliche Konferenzen bzw. interne Fortbildungen (Journalclub, Fallvorstellungen, Besprechung aktueller Kongressberichte) sollten am Zentrum angeboten werden.

Zur Beantragung der Zusatzqualifikation Spezielle Rhythmologie werden der Antrag auf Anerkennung als (stellv.) Leiter der Zusatzqualifikation sowie der Antrag auf Anerkennung als Stätte der Zusatzqualifikation ausgefüllt und mit folgenden Unterlagen bei der Geschäftsstelle der DGK eingereicht:

  • eine Beschreibung über die apparative, räumliche und personelle Situation sowie über den Ablauf und Struktur in der Klinik. In dieser soll auch erkennbar sein, dass die fachliche Voraussetzung und die Qualität gemäß der in Punkt 6 genannten Zusatzqualifikationsbedingungen des Curriculums erfüllt sind.

Nach Eingang der vollständigen und unterschriebenen Unterlagen erhalten Sie eine Rechnung über die mit den Anträgen verbundene Bearbeitungsgebühr an die Anschrift Ihrer Klinik. Sobald die Bearbeitungsgebühr bei der DGK verzeichnet werden konnte, werden Ihre Unterlagen dem Gremium der Zusatzqualifikation Spezielle Rhythmologie zur Begutachtung vorgelegt. Anhand dieser Unterlagen beschließt das Gremium über die Erteilung oder Nichterteilung der Zusatzqualifikation und informiert die DGK über den Inhalt des Beschlusses. Bei positiver Stellungnahme des Gremiums werden die Zertifikate über die Zusatzqualifikation Spezielle Rhythmologie ausgestellt.

Bitte beachten Sie, dass die Zertifizierung eines Leiters/stellvertretenden Leiters nur in Zusammenhang mit der Zertifizierung der Klinik Gültigkeit hat. Leiter/stellvertretender Leiter müssen in Vollzeit an der anzuerkennenden Stätte tätig sein. Wechselt der Leiter/stellvertretende Leiter die Klinik, so ist dies seitens der Stätte unverzüglich der DGK schriftlich mitzuteilen. Möchte dieser weiter als Leiter der Zusatzqualifikation Spezielle Rhythmologie tätig sein, so ist der Antrag auf Anerkennung als Leiter für die neue Stätte und gegebenenfalls die Anerkennung der Stätte erneut zu stellen. Die verlassene Klinik muss im Gegenzug einen neuen Leiter benennen, der ebenfalls einen Antrag auf Anerkennung als Leiter stellen muss, um weiter ausbilden zu können. Andernfalls erlischt die erteilte Zertifizierung der Stätte.

 

HINWEIS

Die Akkreditierung durch die European Heart Rhythm Association wird als gleichwertig angesehen. Somit gelten, mit Vorlage der Akkreditierung, die Anforderungen an ein Zentrum, das die Zusatzqualifikation anbieten möchte, als erfüllt.

Zertifizierte Stätten, Leiter und stellvertretende Leiter sind mit der Veröffentlichung ihrer Namen und der Standorte der Klinken zu Informationszwecken einverstanden.