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Erwerb der Zusatzqualifikation

Antrag auf Aufnahme

in das Programm der Zusatzqualifikation Spezielle Rhythmologie

Der Kandidat reicht bei der Geschäftsstelle der DGK den Antrag auf Aufnahme in das Programm und Zusage der Stätte mit den nachfolgenden Belegen (als PDF-Dateien per E-Mail) verbindlich ein :

  • aktueller Lebenslauf (nicht älter als 12 Monate)
  • Facharzt-Anerkennungsurkunde (Kopie), sofern vorliegend
  • die vom Leiter unterschriebene Bescheinigung, in welcher qualifizierten Stätte und unter welcher Leitung die Zusatzqualifikation erworben wird (Formular Zusage der Stätte, im Antrag auf Aufnahme inbegriffen).

Nach Eingang der Unterlagen erfolgt die Bestätigung der Aufnahme in das Programm sowie die Rechnungsstellung über die mit dem Antrag verbundene Bearbeitungsgebühr an den Kandidaten. Programmbeginn ist das Eingangsdatum der Antragsunterlagen bei der DGK.

Der Kandidat hat während der Qualifizierungsdauer ein Logbuch mit den lt. Curriculum geforderten Untersuchungszahlen zu führen.

Die Mindestqualifizierungsdauer in einer zertifizierten Stätte beträgt  24 Monate, wenn beide Teile (Teil A: Invasive Elekrtrophysiologie und Teil B: Aktive Herzrhythmusimplantate) absolviert werden bzw. je 15 Monate, wenn A oder B getrennt absolviert werden. Zum Ende der Mindestqualifizierungsdauer reicht der Kandidat den Antrag auf Erteilung der Zusatzqualifikation mit den dazugehörigen Anlagen ein.

Wichtige Hinweise:

Wenn eine Stätte nur die entsprechenden Anforderungen für die Zusatzqualifikation Aktive Herzrhythmusimplantate oder die Zusatzqualifikation Invasive Elektrophysiologie erfüllt, ist es möglich, dass der Kandidat die Zusatzqualifikation gesplittet an zwei unterschiedlichen Zentren erwirbt. Dies muss jeweils in Vollzeit erfolgen.

Sollte der Kandidat während seiner Qualifizierung die Stätte wechseln, muss die Geschäftsstelle der DGK unter Angabe der Kontaktdaten der neuen Stätte darüber informiert werden.

Rückwirkende Anerkennung von Zeiten und Leistungen

Eine rückwirkende Anerkennung von Zeiten und Leistungen ist möglich, sofern diese bei Beantragung der Erteilung der Zusatzqualifikation nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die jeweilige Stätte als Stätte der Zusatzqualifikation anerkannt gewesen sein muss.

Rückwirkend geltend gemachte Prozeduren müssen im Logbuch erfasst werden. Die Gesamtdauer der Programmteilnahme und die vermittelten Inhalte gemäß Curriculum müssen aus dem detaillierten Abschlussbericht des Leiters der Zusatzqualifikation hervorgehen.

Anzahl der Programmkandidaten je Stätte

Die Anzahl der Programmkandidaten, welche die Qualifizierung simultan an derselben Stätte absolvieren können, wird von der DGK nicht limitiert. Es obliegt der individuellen Einschätzung und Verantwortung des Leiters der jeweiligen Zusatzqualifikation, wie viele Programmkandidaten zeitgleich eine adäquate Qualifizierung im Sinne des Curriculums an der jeweiligen Stätte erhalten können.

Die Tätigkeit auf dem Gebiet der jeweilig beantragten Zusatzqualifikation muss den zeitlichen Schwerpunkt des medizinischen Schaffens bilden. Diese Bedingung ist auch im Fall einer rückwirkenden Anerkennung von Zeiten und Leistungen zu berücksichtigen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt.

 

Antrag auf Erteilung

der Zusatzqualifikation Spezielle Rhythmologie

Nach dem Absolvieren der Mindestqualifizierungsdauer reicht der Kandidat bei der Geschäftsstelle der DGK den Antrag auf Erteilung der Zusatzqualifikation sowie nachfolgende Unterlagen ein:

  • aktueller Lebenslauf (nicht älter als 12 Monate)
  • ausgefülltes und vom Leiter der Zusatzqualifikation unterzeichnetes Logbuch (Logbuch Invasive Elektrophysiologie; Logbuch Aktive Herzrhythmusimplantate)
  • Nachweise der Sachkundekurse ICD-Therapie, Herzschrittmachertherapie und kardiale Resynchronisationstherapie (Kopie)
  • Teilnahmebescheinigungen nationaler und internationaler Fachtagungen (Kopie) – pro Jahr der Programmteilnahme müssen mindestens 25 CME-Punkte im thematischen Schwerpunkt des
    Curriculums nachgewiesen werden
  • Bericht des Leiters der Zusatzqualifikation (bei mehreren Qualifizierungsabschnitten an verschiedenen Einrichtungen ggf. mehrere Bescheinigungen) über die erfolgreiche Absolvierung des Programms, unter Beachtung der in der Veröffentlichung geforderten Merkmale an Kenntnissen und Erfahrungen.

Bei vollständiger Vorlage des Antrags einschließlich aller Nachweise erfolgt die Rechnungsstellung über die mit dem Antrag verbundene Bearbeitungsgebühr an den Kandidaten . Nach Zahlungseingang werden die Unterlagen zur Prüfung und Entscheidung an das Gremium der Zusatzqualifikation Spezielle Rhythmologie weitergeleitet. Über das Ergebnis der Begutachtung wird der Kandidat schriftlich informiert.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt.

 

Addendum zum Curriculum Spezielle Rhythmologie
(Literaturnachweis: Kardiologe 2012 · 6:219–225, DOI 10.1007/s12181-012-0424-9)

Zur Erlangung der Zusatzqualifikation hat der Kandidat die Sachkunde Kardiale Resynchronisationstherapie nur dann nachzuweisen, wenn die Anerkennung der Zusatzqualifikation für den Bereich Aktive Herzrhythmusimplantate oder aber für beide Teilbereiche der Zusatzqualifikation beantragt wird.

Für die Beantragung der Zusatzqualifikation für den Bereich Invasive Elektrophysiologie ist der Nachweis der Sachkunden Herzschrittmachertherapie und ICD-Therapie ausreichend.