Antrag auf Aufnahme
in das Programm der Zusatzqualifikation Interventionelle Therapie der arteriellen Gefäßerkrankungen
Die Aufnahme in das Programm der Zusatzqualifikation erfolgt ausschließlich online.
Im Musterantrag sind alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anerkennung einzusehen, bitte klicken Sie hierfür auf folgenden Link:
Nach Antragseingang erfolgt die Rechnungsstellung über die mit dem Antrag verbundene Bearbeitungsgebühr an den Kandidaten*. Sobald der Zahlungseingang verzeichnet wurde und alle geforderten Dokumente vorliegen, erhält der Antragsteller eine schriftliche Bestätigung über die Programmaufnahme. Programmbeginn ist das Datum der Antragstellung.
Der Kandidat hat während der Qualifizierungsdauer chronologisch ein Logbuch über die im Curriculum geforderten Untersuchungszahlen zu führen.
Wichtiger Hinweis:
Sollte der Kandidat während seiner Qualifizierung die Stätte wechseln, muss er die Geschäftsstelle der DGK darüber informieren und ein aktualisiertes Formblatt Zusage der Stätte einreichen.
Der Kandidat hat nach der Aufnahme in das Programm Zeit, alle erforderlichen Nachweise zu erarbeiten sowie das Logbuch lt. Curriculum Interventionelle Therapie der arteriellen Gefäßerkrankungen zu führen.
Rückwirkende Anerkennung von Zeiten und Leistungen
Eine rückwirkende Anerkennung von Zeiten und Leistungen ist möglich, sofern diese bei Beantragung der Erteilung der Zusatzqualifikation nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die jeweilige Stätte als Stätte der Zusatzqualifikation anerkannt gewesen sein muss. Rückwirkend geltend gemachte Prozeduren müssen im Logbuch erfasst werden. Die Gesamtdauer der Programmteilnahme und die vermittelten Inhalte gemäß Curriculum müssen aus dem detaillierten Abschlussbericht des Leiters der Zusatzqualifikation hervorgehen.
Anzahl der Programmkandidaten je Stätte
Die Anzahl der Programmkandidaten, welche die Qualifizierung simultan an derselben Stätte absolvieren können, wird von der DGK nicht limitiert. Es obliegt der individuellen Einschätzung und Verantwortung des Leiters der jeweiligen Zusatzqualifikation, wie viele Programmkandidaten zeitgleich eine adäquate Qualifizierung im Sinne des Curriculums an der jeweiligen Stätte erhalten können.
Die Tätigkeit auf dem Gebiet der jeweilig beantragten Zusatzqualifikation muss den zeitlichen Schwerpunkt des medizinischen Schaffens bilden. Diese Bedingung ist auch im Fall einer rückwirkenden Anerkennung von Zeiten und Leistungen zu berücksichtigen.
Antrag auf Erteilung
der Zusatzqualifikation Interventionelle Therapie der arteriellen Gefäßerkrankungen
Nach Absolvieren der Mindestqualifizierungsdauer sowie Erbringung aller im Curriculum geforderten Untersuchungen erfolgt die Beantragung auf Erteilung der Zusatzqualifikation ausschließlich online.
Im Musterantrag sind alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anerkennung einzusehen, bitte klicken Sie hierfür auf folgenden Link:
Nach Antragseingang erfolgt die Rechnungsstellung über die mit dem Antrag verbundene Bearbeitungsgebühr, sofern kein Aufnahmeantrag gestellt und die Gebühr noch nicht entrichtet wurde. Nach Zahlungseingang und bei Vorliegen aller Unterlagen wird der Antrag zur Prüfung und Entscheidung an die Gutachter der Zusatzqualifikation Interventionelle Therapie der arteriellen Gefäßerkrankungen weitergeleitet. Über das Ergebnis der Begutachtung wird der Kandidat schriftlich informiert und erhält bei positiver Stellungnahme ein Zertifikat über die persönliche Anerkennung.