Nach erfolgreicher persönlicher Zertifizierung kann, in Verbindung mit der Antragstellung der Stätte, ein Antrag auf Zertifizierung als Leiter der Zusatzqualifikation gestellt werden. Hierzu benötigt der zu zertifizierende Leiter die Einwilligung der Klinik. Es ist ein Leiter pro Stätte erforderlich. Der Antrag auf Anerkennung als Leiter der Zusatzqualifikation wird zu einem späteren Zeitpunkt, konkret während der online Dateneingabe eingereicht.
Die konkreten Voraussetzungen für eine Zertifizierung entnehmen Sie bitte dem Musterantrag.
- Der Leiter übersendet den Antrag auf Anerkennung als Stätte der Zusatzqualifikation ausgefüllt und unterzeichnet an die DGK. Der Antrag ist ausschließlich als PDF-Datei an folgende E-Mail-Adresse zu senden: curriculum-itag@dgk.org.
- Nachdem Ihr Antrag eingegangen ist, wird eine Rechnung über die Bearbeitungsgebühr an Sie versandt. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und ist Voraussetzung für die weitere Bearbeitung durch die DGK. Mit Zusendung der Rechnung über die Bearbeitungsgebühr gilt der Antrag als angenommen.
- Nach Zahlungseingang erhalten Sie die Zugangsdaten zur online Datenerfassung Ihrer Institution. Sie können die Datenerfassung jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortfahren. Nach Abschluss der Datenerfassung werden die Angaben durch Ihre Freigabe an uns übermittelt. Ihre Daten werden anschließend von uns gesichtet und bei Vollständigkeit zur Prüfung und Entscheidung an die Gutachter der Zusatzqualifikation zur Begutachtung vorgelegt. Anhand der Unterlagen beschließen die Gutachter über die Erteilung oder Nichterteilung der Zusatzqualifikation und informieren die DGK über den Inhalt des Beschlusses. Nach positivem Entscheid der Gutachter wird seitens der DGK das Zertifikat übersandt.
Bitte beachten Sie, dass die Zertifizierung des Leiters nur in Zusammenhang mit der Zertifizierung der Klinik Gültigkeit hat.
Wechselt der Leiter die Klinik, so ist von ihm eine neue Zertifizierung als Leiter sowie eine Zertifizierung der neuen Stätte, sofern nicht schon vorhanden, zu beantragen. Die verlassene Klinik muss im Gegenzug innerhalb von sechs Monaten einen neuen Leiter benennen und zur Zertifizierung beantragen, um weiter ausbilden zu können. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von sieben Jahren. Soll die Zertifizierung nach Ablauf dieser Frist weiter bestehen bleiben, so ist rechtzeitig (spätestens vier Monate vor Ablauf) ein Rezertifizierungsantrag zu stellen.
Leiter, ggf. der stellv. Leiter und Stätte können nur gleiche Teilbereiche beantragen.
Zertifizierte Stätten und Leiter sind mit der Veröffentlichung ihrer Namen und der Standorte der Klinken zu Informationszwecken einverstanden.
Bitte beachten Sie, dass es in Ihrer Verantwortung liegt, eine etwaige Rezertifizierung fristgerecht in die Wege zu leiten.



