Nach erfolgreicher persönlicher Zertifizierung kann die Zertifizierung als Leiter bzw. stellv. Leiter der Zusatzqualifikation, in Verbindung mit der Antragstellung der Stätte, beantragt werden. Hierzu benötigt der zu zertifizierende Leiter die Einwilligung der Klinik. Es sind zwei Supervisoren pro Stätte erforderlich, d. h. ein weiterer bereits persönlich zertifizierter Kollege muss einen Antrag auf Zertifizierung als stellv. Leiter der Zusatzqualifikation stellen.
Der Leiter übersendet die entsprechenden Anträge auf Anerkennung als (stellv.) Leiter der Zusatzqualifikation sowie auf Anerkennung als Stätte ausgefüllt und unterzeichnet an die DGK. Es ist darauf zu achten, dass Leiter, stellv. Leiter und Stätte die gleichen Teilbereiche beantragen. Im Anschluss wird die Rechnung über die Bearbeitungsgebühr versandt, welche an die Klinik adressiert ist. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und ist Voraussetzung für die weitere Bearbeitung durch die DGK. Mit Zusendung der Rechnung über die Bearbeitungsgebühr gilt der Antrag als angenommen. Weitere Informationen und die Allgemeinen Bedingungen finden Sie in unserem Informationsblatt ITaG.
Nach vollständiger Übersendung aller Unterlagen durch den Leiter werden diese von der DGK an die Gutachter der Zusatzqualifikation Interventionelle Therapie der arteriellen Gefäßerkrankungen zur Prüfung versandt. Anhand dieser Unterlagen beschließen die Gutachter die Erteilung oder Nichterteilung der Zusatzqualifikation und informieren die DGK über den Inhalt des Beschlusses. Nach positivem Entscheid der Gutachter wird seitens der DGK das Zertifikat übersandt.
An der Stätte müssen mind. ein Leiter und mind. ein stellv. Leiter der Zusatzqualifikation vollzeitig im thematischen Schwerpunkt des Curriculums tätig sein. Alternativ kann sowohl die Leitung als auch die stellv. Leitung der Zusatzqualifikation von mehreren Personen übernommen werden, die jeweils mind. 20 Stunden/Woche an der Stätte beschäftigt sein müssen (= max. 4 Personen).
Die Leiter- und stellv. Leiterpositionen müssen jeweils mit einem Arbeitsumfang von min. 38,5 Stunden besetzt sein (gesamter Arbeitsumfang = min. 77 Std./Woche). Bei einer Teilung der (stellv.) Leitung soll darauf geachtet werden, dass sich die Arbeitszeiten der betreffenden Personen ergänzen; sodass die ganztägige Qualifizierung der Programmkandidaten gewährleistet ist.
Wechselt ein (stellv.) Leiter die Klinik oder übernimmt er eine andere Aufgabe, so muss die DGK hierüber umgehend schriftlich informiert und innerhalb von sechs Monaten von der Stätte ein neuer (stellv.) Leiter beantragt werden.
Leiter, stellv. Leiter und Stätte können nur gleiche Teilbereiche beantragen.
Sollte eine Stätte nur eine Person benennen können, die über die persönliche Anerkennung der Zusatzqualifikation für die entsprechenden Teilbereiche verfügt, so wird der Stätte eine Entwicklungs-
option eingeräumt. Diese kann jedoch ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die DGK in Anspruch genommen werden. Interessierte Stätten werden gebeten, hierzu unter curriculum-itag@dgk.org Kontakt mit dem Team Curricula aufzunehmen.
Zertifizierte Stätten und Leiter sind mit der Veröffentlichung ihrer Namen und der Standorte der Klinken zu Informationszwecken einverstanden.