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Zusatzqualifikation

Antrag auf Aufnahme

in das Programm der Zusatzqualifikation Herzinsuffizienz

Die Qualifizierung kann nur an Stätten absolviert werden, die die hierfür geforderten Voraussetzungen erfüllen. Die Aufnahme in das Programm erfolgt ausschließlich online. Im Musterantrag sind alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anerkennung einzusehen, bitte folgen Sie hierfür diesem Link:

Nach Antragseingang erfolgt die Rechnungsstellung über die mit dem Antrag verbundene Bearbeitungsgebühr. Sobald der Zahlungseingang verzeichnet wurde und alle geforderten Dokumente vorliegen, erhält der Antragsteller eine schriftliche Bestätigung über die Programmaufnahme.

Während der Qualifizierung ist ein chronologisches Logbuch über die im Curriculum geforderten Untersuchungszahlen zu führen.

Hinweise:

  • Sollte der Kandidat während seiner Qualifizierung die Stätte wechseln, so muss er die DGK darüber informieren und eine aktualisierte Zusage der Stätte einreichen.
  • Die Tätigkeit auf dem Gebiet der beantragten Zusatzqualifikation muss den zeitlichen Schwerpunkt des medizinischen Schaffens bilden. Diese Bedingung ist auch im Fall einer rückwirkenden Anerkennung von Zeiten und Leistungen zu berücksichtigen.

Rückwirkende Anerkennung von Zeiten und Leistungen

  • Eine rückwirkende Anerkennung von Zeiten und Leistungen ist möglich bis zu dem Datum, seit dem die Stätte HFU-zertifiziert ist und über einen persönlich anerkannten Leiter und stellv. Leiter der Zusatzqualifikation verfügt, max. jedoch bis zu fünf Jahre.
  • Rückwirkend geltend gemachte Prozeduren sind ebenfalls in dem von der DGK zur Verfügung gestellten Logbuch zu erfassen. Die Gesamtdauer der Programmteilnahme und die vermittelten Inhalte gemäß Curriculum müssen aus dem detaillierten Abschlussbericht des Leiters der Zusatzqualifikation hervorgehen.

Antrag auf Erteilung

der Zusatzqualifikation Herzinsuffizienz

Nach Absolvieren der Mindestqualifizierungsdauer sowie Erbringung aller im Curriculum geforderten Untersuchungen erfolgt die Beantragung auf Erteilung der Zusatzqualifikation ausschließlich online.

Im Musterantrag sind alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anerkennung einzusehen, bitte folgen Sie hierfür diesem Link:

Nach Antragseingang erfolgt die Rechnungsstellung über die mit dem Antrag verbundene Bearbeitungsgebühr, sofern kein Aufnahmeantrag gestellt und die Gebühr noch nicht entrichtet wurde. Nach Zahlungseingang und bei Vorliegen aller geforderten Unterlagen wird der Antrag zur Prüfung an die kardiologischen Gutachter weitergeleitet. Über das Ergebnis der Begutachtung wird der Kandidat schriftlich informiert und erhält bei positiver Stellungnahme ein Zertifikat über die persönliche Anerkennung.

 

 

* Personenbezeichnungen werden einheitlich und neutral für alle Geschlechter verwendet.