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Anerkennungsverfahren für erfahrene Kardiologen

Bei diesem Anerkennungsverfahren handelt es sich um eine Ausnahmeregelung ausschließlich für erfahrene Kardiologen. Zeiten und Leistungen können ausschließlich rückwirkend anerkannt werden. Anerkennungsverfahren und Programmteilnahme schließen sich demnach gegenseitig aus.

Die Antragsstellung erfolgt ab sofort ausschließlich online. Die konkreten Voraussetzungen sehen Sie im Musterantrag.

Nach Antragseingang erfolgt die Rechnungsstellung über die mit dem Antrag verbundene Bearbeitungsgebühr an den Kandidaten. Nach Zahlungseingang und bei Vorliegen aller Unterlagen wird der Antrag zur Prüfung und Entscheidung an das Gremium der Zusatzqualifikation Herzinsuffizienz weitergeleitet. Über das Ergebnis der Begutachtung wird der Kandidat schriftlich informiert und erhält bei positiver Stellungnahme ein Zertifikat über die persönliche Anerkennung.