Antrag auf Aufnahme
in das Programm der Zusatzqualifikation Kardiale Computertomographie
Die Aufnahme in das Programm der Zusatzqualifikation erfolgt ausschließlich online. Dem Antrag sind die nachfolgenden Dokumente beizufügen:
- aktueller Lebenslauf
- Approbationsurkunde
- Facharzturkunde Innere Medizin und Kardiologie, sofern vorliegend
- Nachweis über Kenntnisse in Innerer Medizin und Kardiologie, falls Facharzturkunde noch nicht vorhanden
- Nachweis Fachkunde Strahlenschutz – Gefäßsystem des Herzens bzw. Nachweis, dass diese zumindest begonnen wurde
- Zusage der Stätte
Nach Antragseingang erfolgt die Rechnungsstellung über die mit dem Antrag verbundene Bearbeitungsgebühr an den Kandidaten*. Sobald der Zahlungseingang verzeichnet wurde und alle geforderten Dokumente vorliegen, erhält der Antragsteller eine schriftliche Bestätigung über die Programmaufnahme. Programmbeginn ist das Datum der Antragstellung.
Der Kandidat hat während der Qualifizierungsdauer chronologisch ein Logbuch über die im Curriculum geforderten Untersuchungszahlen zu führen.
Hinweis:
Sollte der Kandidat während seiner Qualifizierung die Stätte wechseln, so muss er die Geschäftsstelle der DGK darüber informieren und ein aktualisiertes Formblatt Zusage der Stätte einreichen.
Rückwirkende Anerkennung von Zeiten und Leistungen
Eine rückwirkende Anerkennung von Zeiten und Leistungen ist möglich, sofern diese bei Beantragung der Erteilung der Zusatzqualifikation nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die jeweilige Stätte als Stätte der Zusatzqualifikation anerkannt gewesen sein muss.
Rückwirkend geltend gemachte Prozeduren sind in dem von der DGK zur Verfügung gestellten Logbuch zu erfassen. Die Gesamtdauer der Programmteilnahme und die vermittelten Inhalte gemäß Curriculum müssen aus dem detaillierten Abschlussbericht des Leiters der Zusatzqualifikation hervorgehen.
Anzahl der Programmkandidaten je Stätte
Die Anzahl der Programmkandidaten, welche die Qualifizierung simultan an derselben Stätte absolvieren können, wird von der DGK nicht limitiert. Es obliegt der individuellen Einschätzung und Verantwortung des Leiters der jeweiligen Zusatzqualifikation, wie viele Programmkandidaten zeitgleich eine adäquate Qualifizierung im Sinne des Curriculums an der jeweiligen Stätte erhalten können.
Die Tätigkeit auf dem Gebiet der jeweilig beantragten Zusatzqualifikation muss den zeitlichen Schwerpunkt des medizinischen Schaffens bilden. Eine zeitgleiche Programmteilnahme an mehreren Zusatzqualifikationen der DGK ist daher ausgeschlossen. Leistungen hingegen können für mehrere Zusatzqualifikationen parallel erbracht werden, sofern die Stätte als Stätte der jeweiligen Zusatzqualifikation anerkannt ist. Dies reduziert die zu absolvierende Mindestqualifizierungszeit für die jeweilige Zusatzqualifikation nicht. Diese Bedingungen sind auch im Fall einer rückwirkenden Anerkennung von Zeiten und Leistungen zu berücksichtigen.
Weitere Informationen können unserem Informationsblatt entnommen werden.
Antrag auf Erteilung
der Zusatzqualifikation Kardiale Computertomographie
Nach Absolvieren der Mindestqualifizierungsdauer sowie Erbringung aller im Curriculum geforderten Untersuchungen erfolgt die Beantragung auf Erteilung der Zusatzqualifikation ausschließlich online. Dem Antrag sind die nachfolgenden Dokumente beizufügen:
- aktueller Lebenslauf
- Facharzturkunde Kardiologie
- Fachkunde Strahlenschutz – Gefäßsystem des Herzens
- Nachweis Aktualisierungskurs
- Bericht des Leiters der Zusatzqualifikation
- ausgefülltes und vom Leiter der Zusatzqualifikation unterzeichnetes Logbuch
- für Anerkennung Stufe 3:
Nachweis von theoretischen Kenntnissen in der kardialen CT (in Form von Teilnahmebescheinigungen an akkreditierten Kongressen, Workshops, Symposien und anerkannten Kursen). Nachzuweisen sind mindestens 50 CME-Punkte in kardialer CT über nicht mehr als zwei Jahre, inklusive eines organisierten Weiterbildungskurses der DGK in kardialer CT.
Nach Antragseingang erfolgt die Rechnungsstellung über die mit dem Antrag verbundene Bearbeitungsgebühr an den Kandidaten. Nach Zahlungseingang und bei Vorliegen aller Unterlagen wird der Antrag zur Prüfung und Entscheidung an die Gutachter der Zusatzqualifikation Kardiale Computertomographie weitergeleitet. Über das Ergebnis der Begutachtung wird der Kandidat schriftlich informiert und erhält bei positiver Stellungnahme ein Zertifikat über die persönliche Anerkennung.
Weitere Informationen können unserem Informationsblatt entnommen werden.
* Personenbezeichnungen werden einheitlich und neutral für alle Geschlechter verwendet.