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Stätte, Leiter und stellv. Leiter der Zusatzqualifikation

Nach erfolgreicher persönlicher Zertifizierung für Stufe 3 können Kardiologen, in Verbindung mit der Antrag auf Anerkennung als Stätte der Zusatzqualifikation, einen Antrag auf Anerkennung als (stellv.) Leiter der Zusatzqualifikation stellen (bei antragstellenden Radiologen entfällt der Nachweis der persönlichen Zertifizierung). Hierzu benötigt der zu zertifizierende Leiter die Einwilligung der Klinik. Es ist ein Leiter der Zusatzqualifikation pro Stätte notwendig. Optional kann ein weiterer bereits persönlich zertifizierter Kollege einen Antrag als stellv. Leiter der Zusatzqualifikation stellen.

Für die Leitung einer Stätte der Zusatzqualifikation sind folgende Varianten möglich:

1. Kardiologische Leitung
Der kardiologische Leiter muss über die persönliche Anerkennung Stufe 3 der Zusatzqualifikation Kardiale Computertomographie verfügen.

2. Kardiologisch-radiologische Leitung
Ein radiologischer Leiter muss einen Facharzt für Kardiologie als Kooperationspartner in derselben Institution vorweisen können, der für die Ausbildung zur Verfügung steht und über die persönliche Anerkennung Stufe 3 der Zusatzqualifikation Kardiale Computertomographie verfügt. Die kooperative Leitung mit Kardiologen und Radiologen handelt in allen Aspekten der K-CT-Diagnostik gleichberechtigt. Eine gegenseitige Zuweisung von Patienten wird dokumentiert, z. B. durch gemeinsame Indikationsstellungen bei einigen Patienten, die dem Team gemeinsam vorgestellt werden, und regelmäßig stattfindende Teambesprechungen. K-CT-Befunde werden gemeinsam unterzeichnet.

3. Radiologische Leitung
Eine rein radiologische Leitung ist möglich, sofern die erforderliche klinisch-kardiologische Kompetenz vorgehalten wird. Dies kann durch die Kooperation mit einem unabhängigen Kardiologen erfolgen, welcher über die persönliche Anerkennung Stufe 3 der Zusatzqualifikation Kardiale Computertomographie verfügt. Letzterer muss in der Indikationsstellung zur K-CT-Diagnostik unabhängig sein und den K-CT-Befund gemeinsam mit der radiologischen Leitung unterzeichnen.

Der Leiter übersendet die entsprechenden Anträge für den Leiter und den stellvertretenden Leiter sowie für die Stätte ausgefüllt und unterzeichnet an die DGK. Im Anschluss wird die Rechnung über die Bearbeitungsgebühr versandt, welche an die Klinik adressiert ist. Der Rechnungsbetrag ist spätestens
14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und ist Voraussetzung für die weitere Bearbeitung der Anträge durch die DGK. Mit Zusendung der Rechnung über die Bearbeitungsgebühr gelten die Anträge als angenommen. Im Rahmen der Übergangsregelung (Fristende: 30.09.2017) können die Anträge für die persönliche Zertifizierung, die Anträge als Leiter und stellv. Leiter sowie der Antrag der Stätte gemeinsam gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Zertifizierung eines Leiters sowie des stellv. Leiters nur in Zusammenhang mit der Zertifizierung der Klinik Gültigkeit hat. Leiter/stellvertretender Leiter müssen in Vollzeit an der anzuerkennenden Stätte tätig sein. Wechselt der Leiter/stellv. Leiter die Klinik, so ist von ihm eine neue Zertifizierung als Leiter sowie eine Zertifizierung der neuen Stätte, sofern nicht schon vorhanden, zu beantragen. Die verlassene Klinik muss im Gegenzug einen neuen Leiter benennen und dessen Anerkennung beantragen, um weiter ausbilden zu können. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von sieben Jahren. Soll die Zertifizierung nach Ablauf dieser Frist weiter bestehen bleiben, so ist rechtzeitig (spätestens drei Monate vor Ablauf) ein Rezertifizierungsantrag zu stellen.

Zertifizierte Stätten, Leiter und stellvertretende Leiter sind mit der Veröffentlichung ihrer Namen und der Standorte der Klinken zu Informationszwecken einverstanden.