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Fortbildungsstätten

Nach erfolgreicher persönlicher Zertifizierung kann, in Verbindung mit der Antragstellung der Stätte, ein Antrag auf Zertifizierung als (stellv.) Leiter der Zusatzqualifikation gestellt werden. Hierzu benötigt der zu zertifizierende Leiter die Einwilligung der Klinik. Es ist ein Leiter der Zusatzqualifikation pro Stätte notwendig. Optional kann ein weiterer bereits persönlich zertifizierter Kollege einen Antrag als stellv. Leiter der Zusatzqualifikation stellen. Die Anträge auf Anerkennung als (stellv.) Leiter der Zusatzqualifikation werden zu einem späteren Zeitpunkt, konkret während der online Dateneingabe eingereicht.

Die konkreten Voraussetzungen für eine Zertifizierung der Stätte entnehmen Sie bitte dem Musterantrag.

  1. Der Leiter übersendet den Antrag auf Anerkennung als Stätte der Zusatzqualifikation ausgefüllt und unterzeichnet an die DGK. Der Antrag ist ausschließlich als PDF-Datei an folgende E-Mail-Adresse zu senden: curriculum-sr@dgk.org.
  2. Nachdem Ihr Antrag eingegangen ist, wird eine Rechnung über die Bearbeitungsgebühr an Sie versandt. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und ist Voraussetzung für die weitere Bearbeitung durch die DGK. Mit Zusendung der Rechnung über die Bearbeitungsgebühr gilt der Antrag als angenommen.
  3. Nach Zahlungseingang erhalten Sie die Zugangsdaten zur online Datenerfassung Ihrer Institution. Sie können die Datenerfassung jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortfahren. Nach Abschluss der Datenerfassung werden die Angaben durch Ihre Freigabe an uns übermittelt. Ihre Daten werden anschließend von uns gesichtet und bei Vollständigkeit zur Prüfung und Entscheidung an die kardiologischen Gutachter der Zusatzqualifikation zur Begutachtung vorgelegt. Anhand der Unterlagen beschließen die Gutachter über die Erteilung oder Nichterteilung der Zusatzqualifikation und informieren die DGK über den Inhalt des Beschlusses. Nach positivem Entscheid der Gutachter wird seitens der DGK das Zertifikat übersandt.

Bitte beachten Sie, dass die Zertifizierung eines Leiters sowie des stellv. Leiters nur in Zusammenhang mit der Zertifizierung der Klinik Gültigkeit hat. Leiter/stellv. Leiter müssen in Vollzeit an der anzuerkennenden Stätte tätig sein.  Alternativ kann sowohl die Leitung als auch die stellv. Leitung der Zusatzqualifikation von mehreren Personen übernommen werden, die jeweils mind. 20 Stunden/Woche an der Stätte beschäftigt sein müssen (= max. 4 Personen). Bei einer Teilung der (stellv.) Leitung soll darauf geachtet werden, dass sich die Arbeitszeiten der betreffenden Personen ergänzen, sodass die ganztägige Qualifizierung der Programmkandidaten gewährleistet ist.

Wechselt der Leiter/stellv. Leiter die Klinik, so ist von ihm eine neue Zertifizierung als Leiter sowie eine Zertifizierung der neuen Stätte, sofern nicht schon vorhanden, zu beantragen. Die verlassene Klinik muss im Gegenzug innerhalb von sechs Monaten einen neuen Leiter benennen und zur Zertifizierung beantragen, um weiter ausbilden zu können. Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von sieben Jahren. Soll die Zertifizierung nach Ablauf dieser Frist weiter bestehen bleiben, so ist rechtzeitig (spätestens vier Monate vor Ablauf) ein Rezertifizierungsantrag zu stellen.

Zertifizierte Stätten, Leiter und stellvertretende Leiter sind mit der Veröffentlichung ihrer Namen und der Standorte der Klinken zu Informationszwecken einverstanden.

HINWEIS

Die Akkreditierung durch die European Heart Rhythm Association wird als gleichwertig angesehen. Somit gelten, mit Vorlage der Akkreditierung, die Anforderungen an ein Zentrum, das die Zusatzqualifikation anbieten möchte, als erfüllt.