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Antragsverfahren

Ab dem 01.07.2020 werden die Zertifikate über die Zusatzqualifikation Interventionelle Kardiologie sowohl für Personen als auch für Stätten der Zusatzqualifikation und ihrer (stellv.) Leiter mit einer Gültigkeit von 7 Jahren ausgestellt.

Mit dieser dann für alle Curricula geltenden befristeten Laufzeit leistet die DGK einen weiteren wichtigen Beitrag zur Optimierung und Vereinheitlichung ihrer Zertifizierungsverfahren und trägt dadurch dem damit verbundenen Qualitätsanspruch Rechnung.

Hinweise:

– Anerkennungsverfahren, die vor dem 01.07.2020 beantragt wurden oder werden, unterliegen der bisher gültigen Regelung und sind von der Befristung ausgenommen.
– Zertifikate, die vor dem 01.07.2020 ohne zeitliche Befristung ausgestellt wurden, behalten ihre unbefristete Gültigkeit.

Folgende Qualifikationen können Sie erwerben:

Arzt mit Zusatzqualifikation

Als Arzt haben Sie die Möglichkeit, die Zusatzqualifikation Interventionelle Kardiologie an einer DGK zertifizierten Fortbildungsstätte zu erwerben. Hierzu sind folgende Schritte notwendig:

  • Antrag auf Aufnahme in das Programm und Zusage der Stätte
  • Antrag auf Erteilung der Zusatzqualifikation

Stätten der Zusatzqualifikation

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, für Ihren Standort die Zusatzqualifikation Interventionelle Kardiologie zu erwerben. Hierzu sind folgende Voraussetzungen notwendig:

  • zwei Ärzte, die  die persönliche Zusatzqualifikation Interventionelle Kardiologie bereits erworben haben und sich somit als Leiter oder stellv. Leiter zertifizieren können
  • ein Standort, der als Stätte der Zusatzqualifikation Interventionelle Kardiologie zertifiziert werden kann.