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Anerkennungsverfahren für erfahrene Kardiologen

Bei diesem Anerkennungsverfahren handelt es sich um eine Ausnahmeregelung ausschließlich für erfahrene Kardiologen. Zeiten und Leistungen können ausschließlich rückwirkend anerkannt werden. Anerkennungsverfahren und Programmteilnahme schließen sich demnach gegenseitig aus.

Die Antragsstellung erfolgt ab sofort ausschließlich online.

Voraussetzungen:

  • mindestens 2.500 PCI (lebenslang)
  • davon mindestens 300 PCI im letzten Kalenderjahr durchgeführt
  • Tätigkeit auf dem Gebiet der interventionellen Kardiologie >10 Jahre
  • Strahlenschutz-Fachkunde und Aktualisierungskurs (Aktualisierung nur notwendig, wenn der Erwerb der Strahlenschutz-Fachkunde > 5 Jahre zurück liegt)

Dem Antrag sind die nachfolgenden Dokumente beizufügen:

  • aktueller Lebenslauf
  • mindestens einer der folgenden Facharzt-Nachweise:

Facharzt Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie oder
Facharzt Innere Medizin und Kardiologie

  • Strahlenschutz-Fachkunde (Gefäßsystem des Herzens oder Thorax)
    – ggf. Aktualisierungskurs, wenn Fachkunde älter als 5 Jahre ist
  • Nachweis der Tätigkeit auf dem Gebiet der interventionellen Kardiologie von insgesamt > 10 Jahren (Bescheinigungen / Zeugnisse aller Einrichtungen, an denen die Tätigkeiten erbracht  wurden)
  • Nachweis über die geforderten Mindestzahlen (alternativ: personalisierte Controllingdaten, Tätigkeitsnachweis)

Nach Antragseingang erfolgt die Rechnungsstellung über die mit dem Antrag verbundene Bearbeitungsgebühr an den Kandidaten. Nach Zahlungseingang und bei Vorliegen aller Unterlagen wird der Antrag zur Prüfung und Entscheidung an das Gremium der Zusatzqualifikation Interventionelle Kardiologie weitergeleitet. Über das Ergebnis der Begutachtung wird der Kandidat schriftlich informiert und erhält bei positiver Stellungnahme ein Zertifikat über die persönliche Anerkennung.