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Rezertifizierung Stätten

Um die Zertifizierung aufrecht zu erhalten, ist rechtzeitig vor Ablauf der Frist ein Rezertifizierungsantrag zu stellen. Die konkreten Voraussetzungen für eine Rezertifizierung entnehmen Sie bitte dem Musterantrag.

  1. Der Leiter übersendet den entsprechenden Antrag auf Rezertifizierung als Qualifizierungsstätte der Zusatzqualifikation Interventionelle Kardiologie ausgefüllt und unterzeichnet an die DGK. Der Antrag ist ausschließlich als PDF-Datei an folgende E-Mail-Adresse zu senden: curriculum-ik@dgk.org.
  2. Nachdem Ihr Antrag eingegangen ist, wird eine Rechnung über die Bearbeitungsgebühr an Sie versandt. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und ist Voraussetzung für die weitere Bearbeitung durch die DGK. Mit Zusendung der Rechnung über die Bearbeitungsgebühr gilt der Antrag als angenommen.
  3. Nach Zahlungseingang erhalten Sie die Zugangsdaten zur online Datenerfassung Ihrer Institution. Sie können die Datenerfassung jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortfahren. Nach Abschluss der Datenerfassung werden die Angaben durch Ihre Freigabe an uns übermittelt. Ihre Daten werden anschließend von uns gesichtet und bei Vollständigkeit zur Prüfung und Entscheidung an die kardiologischen Gutachter der Zusatzqualifikation zur Begutachtung vorgelegt. Anhand der Unterlagen beschließen die Gutachter über die Erteilung oder Nichterteilung der Zusatzqualifikation und informieren die DGK über den Inhalt des Beschlusses. Nach positivem Entscheid der Gutachter wird seitens der DGK das Zertifikat übersandt.