Um die Zertifizierung aufrecht zu erhalten, ist rechtzeitig vor Ablauf der Frist ein Rezertifizierungsantrag zu stellen.
1. Der Leiter übersendet den entsprechenden Antrag auf Rezertifizierung als Qualifizierungsstätte der Zusatzqualifikation Interventionelle Kardiologie ausgefüllt und unterzeichnet an die DGK.
Der Antrag inkl. aller geforderter Unterlagen sind ausschließlich als PDF-Datei an folgende E-Mail Adresse zu senden: curriculum-ik@dgk.org.
2. Nachdem Ihre Antragsunterlagen vollständig eingegangen sind, wird eine Rechnung über die Bearbeitungsgebühr an Sie versandt. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und ist Voraussetzung für die weitere Bearbeitung durch die DGK. Mit Zusendung der Rechnung über die Bearbeitungsgebühr gilt der Antrag als angenommen.
3. Nach Zahlungseingang werden die Dokumente von der DGK aufbereitet und den Gutachtern der Zusatzqualifikation Interventionelle Kardiologie zur Begutachtung vorgelegt. Anhand dieser Unterlagen beschließen die Gutachter über die Erteilung oder Nichterteilung der Zusatzqualifikation und informieren die DGK über den Inhalt des Beschlusses. Nach positivem Entscheid der Gutachter wird seitens der DGK das Zertifikat übersandt.