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Stätte, Leiter und stellvertretender Leiter der Zusatzqualifikation

Nach erfolgreicher persönlicher Zertifizierung kann, in Verbindung mit der Antragstellung der Stätte, ein Antrag auf Zertifizierung als Leiter bzw. stellv. Leiter der Zusatzqualifikation gestellt werden. Hierzu benötigt der zu zertifizierende Leiter die Einwilligung der Klinik.

1. Der Leiter übersendet die entsprechenden Anträge für die Anerkennung als (stellv.) Leiter der Zusatzqualifikation sowie für die Stätte der Zusatzqualifikation ausgefüllt und unterzeichnet an die DGK. Bitte beachten Sie hierzu auch das  Informationsblatt Interventionelle Kardiologie.

Die Anträge inkl. aller geforderter Unterlagen sind ausschließlich als PDF-Datei an folgende E-Mail Adresse zu senden: curriculum-ik@dgk.org.

2. Nachdem Ihre Antragsunterlagen vollständig eingegangen sind, wird eine Rechnung über die Bearbeitungsgebühr an Sie versandt. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und ist Voraussetzung für die weitere Bearbeitung durch die DGK. Mit Zusendung der Rechnung über die Bearbeitungsgebühr gilt der Antrag als angenommen.

3. Nach Zahlungseingang werden die Dokumente von der DGK aufbereitet und den Gutachtern der Zusatzqualifikation Interventionelle Kardiologie zur Begutachtung vorgelegt. Anhand dieser Unterlagen beschließen die Gutachter über die Erteilung oder Nichterteilung der Zusatzqualifikation und informieren die DGK über den Inhalt des Beschlusses. Nach positivem Entscheid der Gutachter wird seitens der DGK das Zertifikat übersandt.

An der Stätte müssen mind. ein Leiter und mind. ein stellv. Leiter der Zusatzqualifikation vollzeitig im thematischen Schwerpunkt des Curriculums tätig sein. Alternativ kann sowohl die Leitung als auch die stellv. Leitung der Zusatzqualifikation von mehreren Personen übernommen werden, die jeweils mind. 20 Stunden/Woche an der Stätte beschäftigt sein müssen (= max. 4 Personen).

Die Leiter- und stellv. Leiterpositionen müssen jeweils mit einem Arbeitsumfang von min. 38,5 Stunden besetzt sein (gesamter Arbeitsumfang = min. 77 Std./Woche). Bei einer Teilung der (stellv.) Leitung soll darauf geachtet werden, dass sich die Arbeitszeiten der betreffenden Personen ergänzen, sodass die ganztägige Qualifizierung der Programmkandidaten gewährleistet ist.

Wechselt ein (stellv.) Leiter die Klinik oder übernimmt er eine andere Aufgabe, so muss die DGK hierüber umgehend schriftlich informiert und innerhalb von sechs Monaten von der Stätte ein neuer (stellv.) Leiter beantragt werden.

Bitte beachten Sie, das eine Stätte erst dann Kandidaten des Programms der Zusatzqualifikation Interventionelle Kardiologie qualifizieren kann, wenn sie die Anerkennung durch die DGK erhalten hat.

Sollte eine Stätte nur eine Person benennen können, die über die persönliche Anerkennung der Zusatzqualifikation Interventionelle Kardiologie verfügt, so wird der Stätte eine sog. Entwicklungs-
option eingeräumt. Diese kann jedoch ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die DGK in Anspruch genommen werden. Interessierte Stätten werden gebeten, sich unter curriculum-ik@dgk.org an das Team Curricula der DGK zu wenden.

Zertifizierte Stätten und Leiter sind mit der Veröffentlichung ihrer Namen und der Standorte der Klinken zu Informationszwecken einverstanden.