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Erwerb der Zusatzqualifikation für Programmkandidaten

Antrag auf Aufnahme

in das Programm der Zusatzqualifikation Interventionelle Kardiologie

Die Aufnahme in das Programm der Zusatzqualifikation erfolgt ausschließlich online. Im Musterantrag sind alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anerkennung einzusehen, bitte folgen Sie hierfür diesem Link:

Nach Antragseingang erfolgt die Rechnungsstellung über die mit dem Antrag verbundene Bearbeitungsgebühr. Sobald der Zahlungseingang verzeichnet wurde und alle geforderten Dokumente vorliegen, erhält der Antragsteller eine schriftliche Bestätigung über die Programmaufnahme.

Der Kandidat hat während der Qualifizierungsdauer chronologisch ein Logbuch über die im Curriculum geforderten Untersuchungszahlen zu führen.

Hinweis:

Sollte der Kandidat während seiner Qualifizierung die Stätte wechseln, so muss er die Geschäftsstelle der DGK darüber informieren und ein aktualisiertes Formblatt Zusage der Stätte einreichen.

Rückwirkende Anerkennung von Zeiten und Leistungen

Eine rückwirkende Anerkennung von Zeiten und Leistungen ist möglich, sofern diese bei Beantragung der Erteilung der Zusatzqualifikation nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die jeweilige Stätte als Stätte der Zusatzqualifikation anerkannt gewesen sein muss.

Rückwirkend geltend gemachte Prozeduren sind in dem von der DGK zur Verfügung gestellten Logbuch zu erfassen. Die Gesamtdauer der Programmteilnahme und die vermittelten Inhalte gemäß Curriculum müssen aus dem detaillierten Abschlussbericht des Leiters der Zusatzqualifikation hervorgehen.

Anzahl der Programmkandidaten je Stätte

Die Anzahl der Programmkandidaten, welche die Qualifizierung simultan an derselben Stätte absolvieren können, wird von der DGK nicht limitiert. Es obliegt der individuellen Einschätzung und Verantwortung des Leiters der jeweiligen Zusatzqualifikation, wie viele Programmkandidaten zeitgleich eine adäquate Qualifizierung im Sinne des Curriculums an der jeweiligen Stätte erhalten können.

Die Tätigkeit auf dem Gebiet der jeweilig beantragten Zusatzqualifikation muss den zeitlichen Schwerpunkt des medizinischen Schaffens bilden. Eine zeitgleiche Programmteilnahme an mehreren Zusatzqualifikationen der DGK ist daher ausgeschlossen. Leistungen hingegen können für mehrere Zusatzqualifikationen parallel erbracht werden, sofern die Stätte als Stätte der jeweiligen Zusatzqualifikation anerkannt ist. Dies reduziert die zu absolvierende Mindestqualifizierungszeit für die jeweilige Zusatzqualifikation nicht. Diese Bedingungen sind auch im Fall einer rückwirkenden Anerkennung von Zeiten und Leistungen zu berücksichtigen.

 

Antrag auf Erteilung

der Zusatzqualifikation Interventionelle Kardiologie

Nach Absolvieren der Mindestqualifizierungsdauer sowie Erbringung aller im Curriculum geforderten Untersuchungen erfolgt die Beantragung auf Erteilung der Zusatzqualifikation ausschließlich online. Im Musterantrag sind alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anerkennung einzusehen, bitte folgen Sie hierfür diesem Link:

Nach Antragseingang erfolgt die Rechnungsstellung über die mit dem Antrag verbundene Bearbeitungsgebühr, sofern kein Aufnahmeantrag gestellt und die Gebühr noch nicht entrichtet wurde. Nach Zahlungseingang und bei Vorliegen aller Unterlagen wird der Antrag zur Prüfung und Entscheidung an die Gutachter der Zusatzqualifikation Interventionelle Kardiologie weitergeleitet. Über das Ergebnis der Begutachtung wird der Kandidat schriftlich informiert und erhält bei positiver Stellungnahme ein Zertifikat über die persönliche Anerkennung.

 

Antrag auf Erteilung nach EAPCI

Nach zuvor erfolgter Zertifizierung durch die EAPCI, kann die Erteilung der Zusatzqualifikation Interventionelle Kardiologie beantragt werden.

Nutzen Sie dazu bitte den folgenden Antrag. Vorab können Sie sich mit dem entsprechenden Musterantrag informieren, welche Dokumente Sie einreichen müssen.